Unterricht
Wir unterrichten werktags zwischen 13:00 und 20:00 Uhr. Dazu stehen uns insgesamt 11 Räume auf drei Etagen unseres Gebäudes zur Verfügung. Der Unterricht wird in der Regel in einer Wochenstunde à 45 min. erteilt. Unterrichtsfreie Zeit sind die gesetzlichen Sommer- und Winterferien sowie die gesetzlichen Feiertage.
Regelmäßig führen wir Schülerkonzerte im Saal der Musikfabrik durch.
Einzelunterricht
Derzeit angebotene Fächer:
E-Gitarre, E-Bass, Kontrabass, Schlagzeug, Klavier, Keyboard, Konzertgitarre/Liedbegleitung,
klassische Konzertgitarre, Violine, Saxophon, Querflöte und Gesang
Gruppenunterricht
Derzeit angebotene Fächer:
Musiktheorie, Konzertgitarre (Liedbegleitung)
Ein Wort zu unseren Wartelisten:
Sowohl die Lehrer als auch die Räumlichkeiten der Schule für Popularmusik Greifswald sind in der Regel ganz gut ausgelastet
und es gibt Unterrichtsangebote, die so beliebt und begehrt sind, dass wir leider mit Wartelisten arbeiten müssen. Andererseits
herrscht aber auch (z.B. durch Schüler in Abschlussklassen und Studenten) eine gewisse Fluktuation im Kreis unserer Schüler.
Der Eintrag in so eine Warteliste ist selbstverständlich kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Sobald entsprechende Kapazitäten frei geworden sind, melden wir uns. Zum Eintragen kann man persönlich in unserem Büro
vorbeischauen, unter 03834-892221 anrufen oder man macht es gleich von hier aus:
info (at) musikfabrik.com
Gebührenordnung
Wir erheben zur Deckung unserer Kosten folgende Gebühren pro Monat:
- Einzelunterricht á 45 min/Woche: 107 €
- Einzelunterricht á 30 min/Woche für Anfänger & Kinder unter 9 Jahre: 94 €
- Gruppenunterricht á 45 min/Woche bis max. 3 Schüler: 75 €
- Einzelunterricht á 60 min/Woche : 117 €
Bei Mehrfächerbelegung eines Schülers oder weiterer Familienmitglieder werden 15 € Ermäßigung gewährt.
Inhaber eines gültigen Kultur- und Sozialpasses (KuS) erhalten 24 € Ermäßigung.
Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft. Der Vorstand des Vereins Musikfabrik Greifswald -
Schule für Popularmusik e.V. kann diese Gebührenordnung durch Beschluss des Vereins durch eine andere ersetzen.